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cy0
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15.04.2007 19:51 |
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i-p
Super Moderator
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16.04.2007 17:24 |
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cy0
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1.) Ich kann den Nachweis, was nun genau auf der Purchase Seite seiner Zeit stand nicht zweifelsfrei nachweisen,
was mich nun zu 2. der Einrede des Gewohnheitsrechtes bringt. Denn dass mehr als 3 CallBack-TEILNEHMER möglich waren, kann ich nachweisen und wurde von Ihnen (s.o.) bestätigt.
Dies wiederum bringt mich zu 3. der (vorsätzlichen?) irreführenden Begriffsverwendung durch pbxes.com. Unter 3 CallBack-RUFNUMMERN verstehe ich, dass 3 RUFNUMMERN für die Funktion CallBack konfiguriert werden können, aber darunter versteht man sicherlich nicht, dass nur 3 CallBack-TEILNEHMER möglich sind.
2) + 3) nebst Ihrer Ausführung "die Software überwacht es nun" bringt mich zu 4) das hier nicht versehentlich oder durch einen Systemausfall meine Konfiguration zerstört wurde, sondern durch VORSATZ und ABSICHT. Das führt dann zu einer Haftung des Betreibers für den entstandennen Schaden. Die Schadenshöhe kann ich derzeit noch nicht beziffern.
Was will ich Ihnen damit sagen? Gans einfach : So geht es nicht. Sie hätten wenigstens eine frühzeitiege Ankündigung Ihrer Maßnahme vornehmen müssen.
Ich vermute nun mal ganz stark, dass nun auch alle anderen Probleme verschwunden sind, nach dem ich nur noch 3 CallBack-TEILNEHMER konfiguriert habe (Die Sinnhaftigkeit dieser Beschränkung ist mir unklar) und meine Konfiguration mit mühevoller, manueller Arbeit wieder hergestellt habe.
Dass der von Ihnen angebotenne Dienst nun für mich keinen Sinn mehr macht liegt denke ich auf der Hand und eine andere Lösung muss her.
Hochachtungsvoll
ein pünktlich zahlender Kunde
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16.04.2007 17:56 |
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i-p
Super Moderator
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16.04.2007 18:39 |
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i-p
Super Moderator
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20.04.2007 21:17 |
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cy0
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Hallo,
danke für den Hinweis mit der Amtsleitung - davon hätten wir noch welche zur verfügung.
Ist ein Ansatz, könnte auch nicht mißbraucht werden ...
Das würde das US Mobile lösen. Rechne, dann fehlen immer noch zwei für die Kids - sind ne große Famiy.
Ich bin schon wieder verärgert - schon in einem anderen Thread hat jemand die Frage gestellt, wie sich das mit den Accounts buchen verhält - ob man dann eine Oberfläche hätte, oder zwei usw.
Und dazu läßt sich Iptel nicht aus - niergends findet man eine brauchbare Beschreibung des Leistungsumfanges. Alles so gehalten, dass sich Iptel immer die Sache so drehen kann, wie es gerade passt.
Nebenbei: Zu Reseller habe ich auch keine brauchbaren Infos bekommen ...
Wenigstens sind wir der Wahrheit einen Schritt näher gekommen - es geht Iptel nicht um die armen FlateRate-Anbieter sondern nur um die eigene Tasche.. Das ist auch in Ordnung - nur dann bitte auch dazu stehen.
Es wäre doch viel einfacher, einfach ein Account Upgrade anzubieten anstelle von zwei Accounts ....
Mir scheint, als könne dies Iptel technisch nicht realisieren ...
Ich hoffe das iptel mal bald genaue Infos liefert, wie dass mit den zwei accounts laufen soll ... und wie man vorallem dann die Amtsleitungen des ersten Accounts nutzt ...
Vorher sehen die nicht einen Cent mehr als jetzt...
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21.04.2007 23:32 |
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cy0
Registration Date: 01.01.1970
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... mittlerweile steht es unter mehr Infos - das es eine Kontingenterhöhung - aber ich habe sicherlich etwas besseres mit meiner Zeit vor, als ständig einen Blick in die aktuellen Vertragsbedingungen zu werfen - zu mal eine einseitige Vertragsänderung der Schriftform bedarf (das bedeutet nicht, es irgendwo hinzuschreiben, sondern die andere Vertragspartei AKTIV zu informieren).
Auch hier hat der Betreiber nach dem Motto "Upps etwas vergessen" stillschweigend etwas ergänzt.
Lieber Heiko: So wie ich Deiner Ansicht nach nicht das noch nicht Geschriebene lesen kann, hast Du den Kern der Sache nicht verinnerlicht. Es geht hier darum, was denn nun Vertragsbestandteil ist und was nicht. Ist dass so schwer zu erkennen?
Es wäre doch die einfachste Sache gewesen, den Satz oben einfach ein paar Zeilen mehr zu schreiben ... Dan wäre es ein öffentliche Aussage des Betreibers die man wohl mit dem Charakter eines Vertragsbestandteiles bewerten kann. Mir gibt es zu denken, das Iptel genau dieses nicht macht - eine Stellungnahme auf die man Festgelegt werden könnte.
Und so lange Deine Zeilen nicht irgendwo in den AGBs (wären dann eine Änderung der Selben was wiederum der AKTIVEN Zustimmung bedarf) auftauchen, buche ich hier nichts. Erst muss der Betreiber für klare Vertragsbestandteile sorgen und nicht so ein schwammiges Konstrukt wo Justitia dem das Recht spricht, der gleich den besseren Anwalt hat ...
Sorgt der Betreiber für klare Verträge (also ein verbindliches Schriftstück, in dem klar die geschuldete Leistung beschrieben ist) dann bin ich gern bereit ein Upgrade zu buchen.
Nun gut - der Punkt ist geklärt.
Vielleicht bin ich ja blind - aber zum Reseller Account finde ich gar nichts.
Unter "mehr Infos" steht nichts - das einzige was ich finde befindet sich unter
"Reseller
Als Nutzer eines Premium Accounts haben Sie die Möglichkeit, weitere Upgrades für Premium Accounts zum reduzierten Preis zu erwerben."
Wo liest Du darin Jahresabo? Und wo liest Du dort, dass es 4,95 Euro sind? Die 4,95 Euro beziehen sich nämlich wer genauen Auges ist, auch auf den Premium Account.
Und wo liest Du da etwas von "zusätzlich" ? Zusätzlich zu was? Und unter Reseller verstehe ich einen Angebot für Wiederverkäufer - der ich nun aber nicht bin und auch nicht werden will.
Zeig mir den Link wo mehr steht und ich bin still und besorge mir einen Termin beim Augenarzt. Gilt natürlich auch anders herum in negierter Weise und im übertragenden Sinne.
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23.04.2007 13:46 |
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